RPG 2: die zweite Etappe der Revision

Auf die erste Teilrevision (RPG 1) folgt die 2. Etappe der Revision des RPG (RPG 2). Im Zentrum steht das Bauen ausserhalb der Bauzone. Der Gestaltungsspielraum der Kantone soll erhöht werden, ohne jedoch das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu schwächen. Das eidgenössische Parlament hat die Revision RPG 2 in der Herbstsession 2023 nach heftigen Diskussionen verabschiedet. Sie ist noch nicht in Kraft getreten.

Die heutigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzone sind unübersichtlich und komplex. Seit dem Inkrafttreten des RPG im Jahr 1980 wurden viele neue Ausnahmebestimmungen ins Gesetz aufgenommen. Auch der Kreis der zonenkonformen Nutzungen in der Landwirtschaftszone wurde erweitert. Im Parlament gehen laufend neue Begehren für weitere Ausnahmen ein, dies in Form von Standesinitiativen der Kantone sowie von Initiativen und Motionen. Der Bundesrat hat mehrfach versucht, das komplexe Regelwerk zum Bauen ausserhalb der Bauzone zu reformieren – ohne Erfolg.

Nun ist nach langer Diskussion RPG 2 am 29. September 2023 vom Parlament verabschiedet worden (zur Geschichte siehe unten: «RPG 2 – ein Blick zurück»). Die Referendumsfrist läuft bis am 15. Februar 2023. Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist noch unbestimmt.

Die vollständige Einschätzung zu RPG 2 von EspaceSuisse finden Sie im «Im Fokus»-Artikel «Ein langer Weg mit unerfreulichem Ende» vom 8.11.2023 sowie im Inforaum 4/2023.

Die wichtigsten Punkte von RPG 2:

Im Zentrum der Revision steht das sogenannte Stabilisierungsziel sowie ein neuer «Gebietsansatz». Ersteres wird als Herzstück von RPG 2 bezeichnet: Das Parlament bekennt sich damit zum Ziel, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. Das bedeutet: Alle nicht geschützten Gebäude im Nichtbaugebiet unterliegen dem Stabilisierungsziel. Bei den eigentlichen Flächen beziehungsweise deren Versiegelung ist der Katalog mit Ausnahmen jedoch äusserst umfangreich. Das Stabilisierungsziel soll anhand eines Gesamtkonzeptes über die kantonalen Richtpläne erreicht werden. Hierfür müssen die Kantone ihre Richtpläne innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung anpassen. Nach Ablauf dieser Frist drohen Sanktionen: Jedes weitere Gebäude ausserhalb der Bauzonen muss dann kompensiert werden.

Mit dem sogenannten Gebietsansatz sollen die Kantone in spezifischen Fällen von den abschliessenden bundesrechtlichen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone abweichen können und damit mehr Spielraum erhalten, um regionalen und kantonalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Sie müssen dafür im Richtplan Gebiete bezeichnen, in denen aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption bestimmte Mehrnutzungen zulässig sind (deshalb «Gebietsansatz» genannt). Gestützt darauf können «Nichtbauzonen mit zu kompensierenden Nutzungen» ausgeschieden werden. In diesen Zonen müssen die entsprechenden Nutzungen «mit den erforderlichen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden» und «in der Summe zu einer Verbesserung der Gesamtsituation von Siedlungsstruktur, Landschaft, Baukultur, Kulturland und Biodiversität führen».

Neben den zwei erwähnten Änderungen wurde mit RPG 2 eine Vielzahl weiterer Anpassungen vorgenommen. So sollen künftig beispielsweise unter gewissen Voraussetzungen altrechtliche Gast- und Beherbergungsbetriebe ausserhalb der Bauzone abgerissen und wieder aufgebaut sowie erweitert werden können. Neu geregelt wurde zudem der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes für illegale Bauten und unbewilligte Nutzungen ausserhalb von Bauzonen: Diese sollen nach 30 Jahren nicht mehr abgerissen beziehungsweise untersagt werden müssen. Weiter wurde neu ein Planungsgrundsatz für das Planen und Bauen im Untergrund ins Gesetz eingefügt.

Die RPG-Revision

Die Revision des Raumplanungsgesetzes findet in Etappen statt: Eine erste grosse Teilrevision befasste sich mit dem Siedlungsgebiet (RPG 1) und trat am 1. Mai 2014 in Kraft. In einem zweiten Schritt ging es um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Bereits 2015 und 2017 führte der Bundesrat erste Vernehmlassungen zu einem Gesetzesentwurf durch. Der Nationalrat trat 2019 als Erstrat nicht auf die Vorschläge des Bundesrates ein. Die zuständige Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) entschied daraufhin, den Entwurf des Bundesrates im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative zu überarbeiten und in Vernehmlassung zu geben. Damit brachte sie die Diskussion wieder in Gang.

Die komplette Chronologie mitsamt Dokumenten zu RPG 2 ist abrufbar unter parlament.ch > Suche nach Geschäft 18.077.

Die relevanten Dokumente zu RPG 2 finden Sie auf der Website des ARE.

Gut zu wissen

Die Stellungnahme von EspaceSuisse zur ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage RPG 2 der UREK-S finden Sie hier.

AEMISEGGER HEINZ/MOOR PIERRE/RUCH ALEXANDER/TSCHANNEN PIERRE (Hrsg.): Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, Zürich/Basel/Genf 2017.

Sie können folgendes Dossier kostenlos herunterladen:
JUD BARBARA/MARKSTEIN SCHMIDIGER KARINE, Bauen ausserhalb der Bauzone, Begriffe von A bis Z, in: EspaceSuisse, Raum & Umwelt 3/2020.

Ein Dossier zum Bauen ausserhalb der Bauzone sowie eine Kurzfilmreihe, die EspaceSuisse zusammen mit seiner Westschweizer Sektion sowie vier Kantonen produziert hat, finden Sie hier.

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