RPG 2: die zweite Etappe der Revision

Im Rahmen der 2. Etappe der Revision des RPG will der Bundesrat das Bauen ausserhalb der Bauzone neu regeln. Der Gestaltungsspielraum der Kantone soll erhöht werden, ohne jedoch das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu schwächen.

Die heutigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzone sind unübersichtlich und komplex. Seit dem Inkrafttreten des RPG im Jahr 1980 wurden viele neue Ausnahmebestimmungen ins Gesetz aufgenommen. Auch der Kreis der zonenkonformen Nutzungen in der Landwirtschaftszone wurde erweitert. Im Parlament sind zurzeit diverse Begehren für weitere Ausnahmen hängig, dies in Form von Standesinitiativen der Kantone sowie von Initiativen und Motionen. Der Bundesrat hat mehrfach versucht, das komplexe Regelwerk zum Bauen ausserhalb der Bauzone zu reformieren – ohne Erfolg. Das Raumentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 ist in der Vernehmlassung ebenso gescheitert wie 2014 ein erster Versuch, das Bauen ausserhalb der Bauzone im Rahmen der 2. Revisionsetappe des RPG (RPG 2) neu zu regeln.

Der Bundesrat hat aus diesen Misserfolgen die Konsequenzen gezogen und 2018 dem Parlament eine inhaltlich stark eingeschränkte Botschaft zu RPG 2 (Geschäft 18.077) vorgelegt. In deren Zentrum stand das Bauen ausserhalb der Bauzone. Zudem sollten Planungsgrundsätze zu den Themen funktionale Räume, Planen und Bauen im Untergrund sowie die raumplanerische Interessenabwägung im Gesetz explizit verankert werden. Neu sollen die Kantone mehr Spielraum erhalten, um regionalen und kantonalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Damit der Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet trotzdem respektiert werden kann, müssen die Kantone die Baubewilligung für neue Nutzungen mit so genannten «Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen» ergänzen. Neue Nutzungen müssen kompensiert werden, indem andere bestehende Bauten oder Anlagen beseitigt werden. Die «räumliche Gesamtsituation» soll im Ergebnis verbessert werden. Wollen die Kantone die neuen Vorschriften nutzen, müssen sie in ihren Richtplänen die Rahmenbedingungen dafür formulieren. Der Revisionsentwurf sah auch vor, dass zonenkonforme Bauten und Anlagen, die auf ihren Standort angewiesen sind, künftig nicht mehr «für alle Ewigkeit» (unbefristet) bewilligt werden. Verschwindet die ursprünglich bewilligte Nutzung, muss die Baute abgebrochen werden. Ziel ist es, ausserhalb der Bauzone die Zahl der bestehenden Bauten und Anlagen zu stabilisieren, um so das Kulturland zu erhalten und die Landschaft zu schonen. Zudem soll der gesamte Ausnahmenkatalog ausserhalb der Bauzonen nur noch anwendbar sein, wenn und soweit das kantonale Recht diesen ausdrücklich für anwendbar erklärt. Die Ausnahmebestimmungen werden damit wiederum zu Kompetenznormen, wie dies bereits unter früherem Recht der Fall war. Die Kantone können die Anwendung auch regional differenzieren.

Im Nationalrat hat der Vorschlag des Bundesrats keine Mehrheit gefunden. Die grosse Kammer folgte im Dezember 2019 dem Antrag der vorberatenden Raumplanungskommission (UREK-N), nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Vorlage wurde ausschliesslich von den bürgerlichen Fraktionen abgelehnt.

Anfang 2020 hat die UREK-S mit der Behandlung der Vorlage begonnen. Unter anderem wurde EspaceSuisse angehört. Der Verband für Raumplanung empfahl der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und damit eine Debatte zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzonen zu ermöglichen. Mehrere grössere Umweltorganisationen erachten die Vorschläge des Bundesrates für unzureichend. Sie haben deshalb im März 2019 eine Volksinitiative lanciert, für welche über 105'000 Unterschriften gesammelt wurden. Die Einreichung erfolgte am 8. September 2020.

Anfang Mai 2021 hat die UREK-S einen stark vereinfachten Entwurf zu RPG 2 in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf dient auch als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative und zeigt auf, wie das Stabilisierungsziel erreicht werden soll, wie es in der entsprechenden Medienmitteilung heisst. 

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verabschiedet und beantragt deren Ablehnung. Den Gesetzesentwurf der UREK-S unterstützt der Bundesrat, wie es in einer Medienmitteilung vom 1.9.2021 heisst. Bereits im Mai hat der Bundesrat entschieden, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

EspaceSuisse schätzte den Entwurf der UREK-S in seiner Stellungnahme als ungenügend ein. Er tauge nicht als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Zudem trage die Vorlage nicht dazu bei, den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu stärken.

Die UREK-S hat die Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung in vielen Punkten überarbeitet und in der Sommersession 2022 dem Ständerat vorgelegt. Die Landschaftsinitiative wird von der UREK-S hingegen abgelehnt. (Medienmitteilung) Aus Sicht von EspaceSuisse ist die vom Ständerat beschlossene Vorlage jedoch nicht akzeptierbar. Insbesondere weil er erhebliche Mehrnutzungen und zusätzliche Ausnahmen zu lässt und damit den Trennungsgrundsatz ernsthaft gefährdet (Artikel im Fokus).

Die zuständige Kommission des Nationalrates (UREK-N) ist Anfang Juli 2022 einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Die relevanten Dokumente zu RPG 2 finden Sie auf der Website des ARE.