Bundesplanung

Die Kantone und die Gemeinden sind hauptsächlich für die Raumplanung in der Schweiz verantwortlich. Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Bund selber raumwirksam tätig ist. Dazu gehören Infrastrukturen wie Eisenbahnen, Nationalstrassen, militärische Bauten und Anlagen, Flughäfen, geologische Tiefenlager für nukleare Abfälle, Übertragungsleitungen oder Rohrleitungen. Ebenso wie die Kantone und Gemeinden verpflichtet das Raumplanungsgesetz auch den Bund zur Planung und Abstimmung seiner raumwirksamen Tätigkeiten.

Sachpläne als wichtigstes Bundesinstrument

Für den Bund sind die Sachpläne das wichtigste Planungsinstrument, um seine raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und mit jenen der Kantone zu harmonisieren.

Unter www.sachplan.ch finden sich Informationen zu den einzelnen Sachplänen, zum Stand der Arbeiten an diesen Plänen und zu laufenden Vernehmlassungen. Das Web-Gis-Portal «Sachpläne des Bundes» erlaubt einen direkten Zugriff auf die einzelnen Sachpläne mit umfassenden Informationen.

Fachdossier zu Sachplänen

Konzepte des Bundes als weiteres Instrument

Wenn der Bund für raumwirksame Vorhaben nur in Teilbereichen zuständig ist (z.B. im Natur- und Landschaftsschutz), so zeigt er in einem Konzept nach Artikel 13 RPG, wie er seine Aufgaben wahrnehmen will und was es aus Sicht des Bundes bei der Erfüllung der Aufgaben zu berücksichtigen gilt.

In Konzepten werden daher im Unterschied zu Sachplänen keine konkreten räumlichen Festlegungen gemacht. Sie definieren lediglich Ziele und Massnahmen. Konzepte enthalten Anweisungen an die Bundesstellen, setzen Prioritäten und bestimmen den Einsatz der Bundesmittel.

Die Kantone müssen die Konzepte des Bundes in ihren Richtplänen berücksichtigen. Der Bund hat bisher folgende vier Konzepte erlassen:

  • das Konzept Windenergie,
  • das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene,
  • das Landschaftskonzept und
  • das Nationale Sportanlagenkonzept.

Aktuell auf Im Fokus:

Flowerpower und Raumplanung