Sachpläne als wichtigstes Bundesinstrument
Für den Bund sind die Sachpläne das wichtigste Planungsinstrument, um seine raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und mit jenen der Kantone zu harmonisieren.
Unter www.sachplan.ch finden sich Informationen zu den einzelnen Sachplänen, zum Stand der Arbeiten an diesen Plänen und zu laufenden Vernehmlassungen. Das Web-Gis-Portal «Sachpläne des Bundes» erlaubt einen direkten Zugriff auf die einzelnen Sachpläne mit umfassenden Informationen.
Fachdossier zu Sachplänen
Konzepte des Bundes als weiteres Instrument
Wenn der Bund für raumwirksame Vorhaben nur in Teilbereichen zuständig ist (z.B. im Natur- und Landschaftsschutz), so zeigt er in einem Konzept nach Artikel 13 RPG, wie er seine Aufgaben wahrnehmen will und was es aus Sicht des Bundes bei der Erfüllung der Aufgaben zu berücksichtigen gilt.
In Konzepten werden daher im Unterschied zu Sachplänen keine konkreten räumlichen Festlegungen gemacht. Sie definieren lediglich Ziele und Massnahmen. Konzepte enthalten Anweisungen an die Bundesstellen, setzen Prioritäten und bestimmen den Einsatz der Bundesmittel.
Die Kantone müssen die Konzepte des Bundes in ihren Richtplänen berücksichtigen. Der Bund hat bisher folgende vier Konzepte erlassen:
- das Konzept Windenergie,
- das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene,
- das Landschaftskonzept und
- das Nationale Sportanlagenkonzept.