Rechtsgrundlagen der Schweizer Raumplanung

Die Raumplanung regelt die Nutzung des Bodens. In der Schweiz ist sie stark föderalistisch geprägt: 26 Kantone haben 26 eigene Verfassungen mit eigenen Raumplanungsgesetzen. Hinzu kommt eine Vielzahl anderer raumplanungsrelevanter Bestimmungen auf Bundes- und Kantonsebene.

Auf Ebene Bund sind dies etwa die Verfassungsartikel über die Raumplanung (Art. 75 BV), das Eigentum (Art. 26 BV), die Nachhaltigkeit (Art. 73 BV) und den Umweltschutz (Art.74 BV).  

Das Raumplanungsgesetz (RPG) ist ein Bundesgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es wurde gestützt auf Artikel 75 der Bundesverfassung erlassen und hat die haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedelung des Landes zum Ziel. Dort sind auch die landesweit gültigen Grundsätze und Ziele der Raumplanung geregelt.  

In Artikel 1 RPG heisst es: «Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird.» 

Bereits das ursprüngliche RPG von 1979 (in Kraft seit 1980) verlangte, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Dennoch dehnten sich die Siedlungen weiterhin stark aus, da in vielen Gemeinden sehr grosszügig Bauzonen ausgeschieden wurden. Um den Landverbrauch einzudämmen, und um die räumliche Entwicklung ökonomisch, ökologisch und sozial mit mehr Nachhaltigkeit zu gestalten, wird das RPG in zwei Etappen revidiert. 

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