Wann braucht es eine Baubewilligung, wann nicht? Muss eine Rückzonung entschädigt werden? Welche Arbeiten muss die Gemeinde auf Strassen in der Landwirtschaftszone übernehmen? Solche und viele andere rechtliche Fragen von Mitgliedern gehören zum Tagesgeschäft des Raumplanungsverbands EspaceSuisse. Unsere Juristinnen und Juristen des Bau-, Planungs- und Umweltrechts beantworten diese Fragen jeweils schriftlich oder mündlich.
Jene Fragen, die auch für andere Gemeinden oder Fachleute interessant sein könnten, werden im Magazin für Raumplanung «Inforaum» aufgegriffen und – anonym und gekürzt – öffentlich beantwortet. Eine Auswahl von solchen Rechtsfragen finden Sie nachstehend.
Sie fragen – wir antworten
Geht eine Dienstbarkeit zum Schutz der Aussicht der kommunalen Bau- und Zonenordnung vor?
Muss eine Rückzonung immer entschädigt werden?
Kann eine Waldfeststellungsverfügung eine Entschädigung auslösen?
Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit von privaten Bauwerken?
(Weitere Fragen werden hier demnächst publiziert)
Haben auch Sie eine Frage? Das Ausfüllen des Beratungsformulars, eine E-Mail oder ein Telefonanruf bei EspaceSuisse genügen, um eine Beratung in Gang zu setzen.
Bitte beachten Sie: Dieses Beratungsangebot steht nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. Einzel- und Kollektivmitglieder haben im Unterschied zu Gemeinden und Kantonen nur Anspruch auf max. eine Stunde Gratisberatung pro Jahr. Mehr zur Mitgliedschaft erfahren Sie hier.