Bundesgericht beendet Streit um Parkplatzsteuer im Tessin

Dienstag, 08.09.2020
Das Tessin leidet stark unter dem Strassenverkehr. Um Verkehrsspitzen in den Stosszeiten zu reduzieren, führte das Tessin eine sogenannte Parkplatzsteuer ein. Deren Erträge sollen dem öffentlichen Verkehr zugute kommen. Gegner dieser Steuer hatten Beschwerde beim Bundesgericht einreicht. Diese wurde nun aber abgewiesen.
Parkplatzsteuer Tessin

Der Strassenverkehr hat in den vergangenen Jahre so stark zugenommen, dass sich die Lebensqualität der Tessinerinnen und Tessiner vor allem im Süden des Kantons erheblich verschlechtert hat (Lärm, Luftverschmutzung). Im Rahmen einer Revision des kantonalen Gesetzes zum öffentlichen Verkehr im Jahr 2015 wurde deshalb eine «Parkplatzsteuer» (tassa di collegamento) eingeführt, mit der die Verkehrsspitzen in den Stosszeiten reduziert werden sollen. Diese Steuer haben grosse Firmen und Einkaufszentren mit mehr als 50 Parkplätzen in denjenigen Gemeinden zu bezahlen, die am stärksten vom Strassenverkehr betroffen sind. Von der Steuer ausgenommen sind verkehrsintensive Einrichtungen in den Bereichen Wohnen, Tourismus oder Kultur. Die betroffenen Grundeigentümer müssen zwischen einem und 3.50 Franken pro Tag und Parkfeld bezahlen. Die so erhobenen Mittel sollen zur Finanzierung des öV-Angebots beitragen.

Nachdem das Stimmvolk 2016 Ja sagte zur entsprechenden Gesetzesänderung, fochten rund zwanzig Gegnerinnen und Gegner diesen Entscheid beim Bundesgericht an. Die Richter in Lausanne erteilten den Beschwerdeführern in ihrem Ende Juli publizierten Urteil nun aber eine Absage. Unter anderem wiesen sie in ihrer Begründung darauf hin, dass diese Steuer ein grundlegendes Instrument der kantonalen Politik ist, die mit derjenigen des Bundes im Bereich Raumplanung, Umwelt und Mobilität übereinstimmt.

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wird die neue Parkplatzsteuer erst ab 2022 erhoben.

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