Fruchtfolgeflächen: Experten empfehlen neue Kompensations-Möglichkeiten

Freitag, 02.02.2018
Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) versucht der Bund seit 1992, die besten Landwirtschaftsböden für die Nahrungsmittelproduktion zu sichern. Mit mässigem Erfolg: Die Ausdehnung des Siedlungsgebiets hat dazu geführt, dass viele FFF überbaut wurden. Fachleute schlagen nun vor, die FFF künftig schweizweit einheitlich zu erheben, die Kompensations-Möglichkeiten zu erweitern und auch den Abtausch von besten Ackerböden unter den Kantonen zu erlauben.

Für das beste Landwirtschaftsland, die Fruchtfolgeflächen (FFF), gilt in der Schweiz ein spezieller Schutz. Der Sachplan FFF von 1992 hat zum Ziel, mindestens 4380 Quadratkilometer des besten Landwirtschaftslandes zu erhalten. Jeder Kanton hat ein Kontingent zu sichern. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes hat dennoch viele FFF versiegelt.

Ursprünglich wollte der Bundesrat die Fruchtfolgeflächen über eine Anpassung des RPG besser schützen. Seine Vorschläge im Rahmen der zweiten Etappe zur Revision des RPG (RPG-2) fielen in der Vernehmlassung jedoch durch. Darum entschied er, die Themen Kulturlandschutz und FFF von der Revisionsvorlage zu entkoppeln.

Stattdessen soll der Sachplan FFF verbessert werden. Hierfür setzte der Bund eine Expertengruppe mit Vertretern von Bund, Kantonen, Fachverbänden, Wirtschaft und Landwirtschaft ein, die 2016 ihre Arbeit aufnahm. Die Aufgabe: Überarbeitung und Stärkung des Sachplans FFF.

Diese Expertengruppe hat nun Empfehlungen vorgelegt. Sie betont, die grosse Stärke des Sachplans sei der festgelegte Mindestumfang an zu erhaltenden Fruchtfolgeflächen. Dieser Mindestumfang solle weiterhin gelten – angesichts der weltweiten Verknappung der fruchtbaren Böden, Klimawandel und Bevölkerungswachstum.

Als einen Mangel bezeichnet die Expertengruppe, dass der Sachplan nicht flächendeckend auf verlässlichen Daten beruht. Die Kantone verwenden unterschiedliche Methoden, um ihre Fruchtfolgeflächen zu erheben. Diesen Mangel gelte es zu beheben. Für die Experten ist es unerlässlich, dass Bodendaten künftig nach einheitlichen Methoden erhoben werden, wie der Bund mitteilt.

Die Experten anerkennen, dass die Kantone Spielräume für ihre wirtschaftliche Entwicklung brauchen. FFF-Boden, der an einem Standort überbaut wird, soll deshalb mit FFF-Boden an einem anderen Standort kompensiert werden können. Neu schlagen die Experten vor, dass diese Kompensation auch mit Boden erlaubt sein soll, der zuerst aufgewertet werden muss, um FFF-Qualität zu erreichen.

Die Expertengruppe empfiehlt ausserdem, dass der bislang in der Raumplanungsverordnung verankerte Schutz der FFF neu im Raumplanungsgesetz (RPG) geregelt wird. Der Bund soll zur Kompensation verpflichtet werden, wenn er für seine baulichen Vorhaben Fruchtfolgeflächen verbraucht.

Mittelfristig sei der Abtausch von Fruchtfolgeflächen zwischen den Kantonen zu prüfen. Das heisst, Kantone sollen FFF abtauschen dürfen, wenn sich in einem Kanton ein Unterbestand abzeichnet, während ein anderer Kanton ausreichende Reserven hat. Allenfalls müsse man auch prüfen, ob die Kontingente an Fruchtfolgeflächen, die jeder Kanton einhalten muss, neu festzulegen sind.

Die Bundesämter für Raumplanung ARE und Landwirtschaft BLW werden die Empfehlungen nun auf ihre politische Akzeptanz hin prüfen. Ende 2018 sollen die Kantone zum überarbeiteten Sachplan FFF angehört werden, so dass ihn der Bundesrat im Herbst 2019 verabschieden kann.

Der Expertenbericht findet sich auf der ARE-Website.

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