Grenzwerte für Mobilfunk bleiben bestehen

Dienstag, 28.04.2020
Die Grenzwerte für die Strahlenbelastung aus dem Mobilfunk werden nicht gelockert: Das hat der Bundesrat zum weiteren Umgang mit der Mobilfunktechnik 5G beschlossen.

Die 5G-Technologie erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Was technologisch möglich und von der Wirtschaft erwünscht ist, weckt aber Vorbehalte in der Bevölkerung. Das bekommen auch die Gemeinden und Städte zu spüren, sind doch vielerorts Einsprachen hängig.

Der Bundesrat wolle die geltenden Anlagegrenzwerte zurzeit beibehalten, wie es in einer Medienmitteilung des Bundesrats vom 22.4.2020 heisst. Testmessungen sollen zeigen, wie stark die Bevölkerung durch die neue Technologie belastet wird. Danach werde das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Vollzugshilfe erarbeiten. Zudem soll das UVEK die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vom November 2019 vorgeschlagen hat.

Ausführliche Informationen zum Thema Mobilfunk

Im Dossier Mobilfunk des Bundesamts für Umwelt BAFU finden Sie weitere Informationen.

Gemeinden und Städte können raumplanerisch Einfluss nehmen auf die Antennenstandorte. Vorgehen und Hinweise auf das Bewilligungsverfahren werden im «Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte» umschrieben, der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und weiteren Beteiligten 2010 herausgegeben wurde.

Weiterhin gültig sind auch die Empfehlungen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren- Konferenz (BPUK) zur Bewilligung von Mobilfunkanlagen: Dialogmodell und Bagatelländerungen (Mobilfunkempfehlungen) vom 19.9.2019

Eine schweizweite Übersicht über die Antennenstandorte findet man hier.

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1