Photovoltaik-Anlagen sind ab einer gewissen Grösse standortgebunden und können ohne Prüfung alternativer Standorte gebaut werden. Nur gerade Moore, Moorlandschaften und Biotope sind davon ausgeschlossen. So will es die Gesetzesgrundlage, die im letzten Herbst vom nationalen Parlament beschlossen wurde (siehe auch Im Fokus vom 3.10.2022).
Um insbesondere wertvolle und unberührte Landschaften zu schützen und die Landschaftsverträglichkeit von Freiflächen-PV-Anlagen zu verbessern, hat die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) einen Anforderungskatalog erarbeitet. Er basiere auf die wenigen vorliegenden internationalen Kriterien, heisst es in der Medienmitteilung, so zum Beispiel auf Kriterien für die Eignung, Platzierung oder Gestaltung. Die SL hofft, dass dieser Katalog von den Projektierenden bei der Standortwahl berücksichtigt wird.