Peripherien als Chancenräume

Donnerstag, 22.02.2024
Der Rat für Raumordnung hat sich im Auftrag des Bundesrates während vier Jahren mit den Entwicklungsperspektiven der Peripherien in der Schweiz auseinandergesetzt. Der Bericht für die Legislatur 2020–2023 mit dem Titel «Lebendige Peripherien in der Schweiz: Transformation gemeinsam gestalten» liegt vor und soll einen Denkanstoss bieten.
Rat für Raumordnung

Peripherien in der Schweiz gelten oft als rückständige und benachteiligte Randgebiete. Dass dem nicht so ist, zeigt der neue Bericht des Rates für Raumordnung (ROR). Darin vollzieht der ROR einen Perspektivenwechsel und zeichnet ein neues Bild für lebendige Peripherien. Neu ist auch, dass der ROR sich nicht an die klassische und auf statistische Analysen basierende Definition von Peripherien hält, sondern fünf unterschiedliche Peripherietypen unterscheidet:

  • Städtische Peripherien
  • Agglomerationsperipherien
  • Regionalzentren
  • Ländliche Peripherien
  • Berggebiets-Peripherien

Peripherien sind demnach lebendige Räume, die städtisch oder ländlich sein können. Aufgrund ihrer Potentiale können sie eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn es darum geht eine Transformation hin zu einer postfossilen Wirtschaft und Gesellschaft anzustossen. Der ROR richtet in seinem Schlussbericht Empfehlungen an die Akteurinnen und Akteure der öffentlichen Hand und insbesondere an den Bundesrat, heisst es in der Medienmitteilung. Unter anderen fordert er eine Anpassung der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundes, durch eine stärkere Orientierung am Ziel der starken Nachhaltigkeit, die dem Schutz der Biosphäre, einer schadstofffreien Umwelt und der Eindämmung der Klimakrise oberste Priorität einräumt.

Zum Schlussbericht geht es hier.

Zum Rat für Raumordnung (ROR)

Da die Raumordnung in der Schweiz nicht bloss eine Angelegenheit des Bundes, sondern eine vielschichtige Gemeinschaftsaufgabe ist, wurde 1997 der Rat für Raumordnung eingesetzt. Der ROR ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission. Er berät den Bundesrat und die Bundesstellen, die für Regionalpolitik und Raumentwicklung zuständig sind.

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