Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden genehmigt

Dienstag, 17.04.2018
Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Teile Siedlung und Verkehr seines Richtplans über-arbeitet. Die Bezirke müssen bis 2022 ihre Nutzungspläne an die neuen Vorgaben anpassen und auch Auszonungen prüfen. Neueinzonungen sind nur dann möglich, wenn Flächen kompensiert werden. Der Bundesrat hat die Anpassung genehmigt. Der Richtplan erfüllt damit die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).
Typisches Haus in Appenzell

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat den Teil Siedlung seines Richtplans überarbeitet. Er hat dazu – wie dies das revidierte RPG verlangt – ein kantonales Raumkonzept entwickelt, das den Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung festlegt. Der Teil Siedlung umfasst Grundsätze und Massnahmen zur Begrenzung des Siedlungsgebiets, zur Siedlungsentwicklung nach innen, zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie zur Dimensionierung von Bauzonen, also dem Festlegen der Grösse und Lage von Bauzonen. Damit erfüllt der überarbeitete Richtplan die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG). Der Bundesrat hat die Anpassung genehmigt.

Gestützt auf das Bevölkerungsszenario «hoch» des Bundesamtes für Statistik (BFS) lastet der Kanton Appenzell Innerrhoden seine aktuellen Bauzonen in 15 Jahren voraussichtlich zu 96.6 Prozent aus. Die bestehenden Bauzonen sind somit zu gross. Die Bezirke erhalten vom Kanton den Auftrag, ihre Nutzungsplanung bis 2022 an die neuen Vorgaben zum Bauzonenbedarf anzupassen und wo nötig Auszonungen zu prüfen. Für Einzonungen legt der Richtplan zudem eine Kompensationspflicht fest. D.h. Einzonungen sind nur dann möglich, wenn die gleiche Fläche ausgezont wird. Zusätzlich zur vorgesehenen Kompensation verlangt der Bundesrat, dass erst dann eingezont wird, wenn das Verdichtungspotenzial weitgehend ausgeschöpft ist, und neu eingezonte Flächen bodensparend und effizient genutzt werden.

Da der Kanton davon ausgeht, dass die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner bis 2040 stärker wachsen wird, als dies das Szenario «hoch» des BFS annimmt, hat Appenzell Innerrhoden zwei Wachstumsszenarien festgelegt: Das BFS-Szenario «hoch» sowie das auf eigenen Annahmen basierende höhere Eventualszenario, wonach die Bevölkerung von heute 16 000 bis 2040 auf rund 18 000 Personen anwachsen wird (BFS-Szenario «hoch»: rund 17 100 Personen). Der Bundesrat hat dazu allerdings einen Vorbehalt formuliert. Denn gemäss Raumplanungsverordnung (RPV) gilt für Annahmen zum Bevölkerungswachstum, die über dem Szenario «hoch» des BFS liegen, eine besondere Bestimmung: Diese dürfen beim Festlegen von Bauzonen nur soweit berücksichtigt werden wie sie tatsächlich auch eintreffen.

Um den Richtplan nicht erneut anpassen zu müssen, falls das Eventualszenario mit dem höheren Wachstum tatsächlich eintrifft, weist der Kanton in Hinblick auf den Richtplanhorizont 2040 deshalb auch zwei unterschiedlich grosse Siedlungsgebiete aus: Gestützt auf das BFS-Szenario «hoch» rechnet er mit einem Siedlungsgebiet von insgesamt 461 Hektaren, gestützt auf das Eventualszenario mit einem Siedlungsgebiet von 478 Hektaren. Auch dazu bringt der Bundesrat den Vorbehalt an, dass das grössere Siedlungsgebiet erst dann beansprucht werden darf, wenn das höhere Wachstum tatsächlich auch eintrifft.

Der Prüfungsbericht des Bundes vom 20. März 2018 findet sich auf der ARE-Website.

«Innerrhoden spekuliert auf Bevölkerungsschub» dies der Beitrag von «Schweiz Aktuell» vom 11. April 2018 auf SRF zum Thema.

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