Richtplan GL: Gesamtüberarbeitung genehmigt

Freitag, 10.12.2021
Der Bundesrat hat den ersten Teil der Gesamtüberarbeitung des Glarner Richtplans genehmigt. Dieser umfasst auch die vom revidierten RPG geforderten Anpassungen beim Thema Siedlung. Der Einzonungsstopp wird aufgehoben.
Schweizer Karte mit Übersicht Richtplanung
Quelle: ARE

Der Kanton Glarus hat seinen Richtplan zwar gesamthaft überarbeitet. Da die Themen Verkehr und Tourismus jedoch erst später eingereicht wurden, läuft dazu ein separates Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, heisst es in der Medienmitteilung vom 3.12.2021.

Die neusten Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des Bundesamtes für Statistik (BFS) von 2020 – der Kanton Glarus wählte das «Szenario Hoch» – führen dazu, dass der Kanton seine Bauzonen in den kommenden 15 Jahren etwas besser auslastet als ursprünglich (99 %). Trotzdem muss der Kanton Glarus im Rahmen der laufenden Revisionen der kommunalen Nutzungspläne innerhalb der nächsten drei Jahre fallweise Bauzonen auszonen.

Im nun genehmigten Teil hat der Kanton sein Siedlungsgebiet festgelegt und Aufträge an die Gemeinden erteilt, wie Reduktionen, Verschiebungen und Erweiterungen vorzunehmen sind. In diesem Bereich wird der Kanton seinen Richtplan jedoch noch weiter anpassen und ergänzen müssen. Ergänzungen sind auch im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien notwendig.

Gut 2,5 Jahre nach Ablauf der Frist verfügt nun auch der Kanton Glarus über einen Richtplan, der den Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1) entspricht. Der Bundesrat hat deshalb das am 1. Mai 2019 verhängte Einzonungsmoratorium aufgehoben. Damit steht nur noch die Genehmigung des Tessiner Richtplans aus.

Richtplan JU: Anpassung zur Windenergie

Der Bundesrat genehmigte die Änderungen im jurassischen Richtplan, bei denen es um die Windenergienutzung geht. Der Kanton schied fünf neue Windenergiegebiete aus. Eines davon ist der Standort Peu-Claude, der rund zehn Kilometer von La Chaux-de-Fonds und Le Locle, beides UNESCO-Welterbestätte, entfernt ist. Der Bundesrat erwarte keine erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, wie es in der Medienmitteilung vom 10.12.2021 heisst. Zudem ist er der Auffassung, dass die Windenergienutzung von überwiegendem Interesse sei.

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1