RPG 2 geht in die nächste Runde

Dienstag, 20.10.2020
Die zuständige Kommission des Ständerates hat beschlossen, auf RPG 2 einzutreten und damit die Bestimmungen fürs Bauen ausserhalb der Bauzonen anzupassen – dies auch unter Berücksichtigung der Landschaftsinitiative.

Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist bereits seit Ende 2018 in der parlamentarischen Beratung. Im Dezember 2019 beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage (18.077) einzutreten. Seither war das Geschäft in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S). Letzte Woche ist diese nun einstimmig darauf eingetreten. Der Änderungsbedarf beim Bauen ausserhalb der Bauzonen sei von allen Seiten bestätigt, heisst es in der Medienmitteilung der Kommission vom 16.10.2020. Der Entwurf des Bundesrates ist der Kommission jedoch zu kompliziert und soll vereinfacht werden. Die zwei zentralen Punkte der Vorlage: Verbautes Kulturland mittels einer Kompensationspflicht zurückgewinnen sowie kantonale und regionale Besonderheiten im Rahmen der kantonalen Richtplanung besser berücksichtigen.

Die Kommission wird sich auch an der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» orientieren, welche gemäss Mitteilung der Bundeskanzlei vom 16. Oktober mit 104 487 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Die Kommission hat ausserdem eine parlamentarische Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts (19.409) und eine Motion zum Abbau von regulatorischen Hürden bei der Kreislaufwirtschaft (20.3667) angenommen.

Weitere Informationen zu RPG 2 finden Sie auf der Website von EspaceSuisse und auf der Website des ARE.

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