Der Auftrag zum Mehrwertausgleich - Zur Tragweite der bundesrechtlichen Vorgaben(Art. 5 RPG) bei Auf- und Umzonungen
Der Mehrwertausgleich für planungsbedingte Vor- und Nachteile sorgt immer wieder für Diskussionen. So stand er auch Ende 2020 in einem Fall im Zentrum, den das Bundesgericht zu beurteilen hatte: Das oberste Gericht musste sich infolge einer Beschwerde der Gemeinde Münchenstein BL mit grundlegenden Fragen zum Mehrwertausgleich beschäftigen.