Kindfreundliche Lebensräume: Auf die kindgerechte Planung kommt es an

Nadine Junghanns, Fachverantwortliche Kinderfreundliche Lebensräume, UNICEF Schweiz und Liechtenstein
Dienstag, 12.04.2022
Für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung brauchen Kinder Räume, in denen sie sich selbstständig bewegen und die sie formen und verändern können. Die Raumplanung spielt bei der Realisierung kindgerechter Lebensräume eine zentrale Rolle. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat mit einem Handbuch ein hilfreiches Werkzeug zusammengestellt.
Kinder und Raumplanerin bei der gemeinsamen Arbeit. (Foto: UNICEF Schweiz und Liechtenstein/Reist)

Fachpersonen aus der Raumplanung haben mit ihrem Wirken einen enormen Einfluss, aber auch die Verantwortung für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern. Kinderfreundliche Lebensräume sind so vielfältig wie die Raumplanung selber. Aus der UN-Konvention über die Rechte des Kindes lassen sich aber dennoch eine Reihe an Qualitätskriterien und Massnahmen für die Planung von Räumen ableiten:

Mitwirkung: Das Partizipationsrecht von Kindern und Jugendlichen gehört zu den Leitprinzipien der Kinderrechtskonvention. Indem Kinder und Jugendliche ihr Lebensumfeld praktisch, kreativ und intellektuell mitgestalten, gewinnen sie neue, wichtige Erfahrungen und formen ihre eigene Persönlichkeit. Im Ergebnis steht oftmals ein besseres, nutzerfreundlicheres Planungsprojekt.

Interaktionen: Bereits ab dem Alter von zwei Jahren spielen Gleichaltrige eine wichtige Rolle für Kinder. Öffentliche kinderfreundliche Lebensräume bieten Orte für spontane oder geplante Begegnungen, gemeinsame Spiele und Unternehmungen.

Sicherheit: Kinder müssen sich sicher und eigenständig in öffentlichen Räumen orientieren können. Zudem brauchen Kinder für ihre Aktivitäten ein gewisses Mass an Schutz. Für Raumplanende bedeutet dies, die Risiken von schweren Unfällen zu minimieren und gleichzeitig überschaubare Selbsterfahrungen zu ermöglichen.

Gestaltbarkeit/Formbarkeit: Kinder wollen ihr Territorium gerne nutzen und mitgestalten. Dazu braucht es unstrukturierte, nicht pädagogisierte Orte, die ihre Fantasie anregen und eine gewisse Multifunktionalität und Flexibilität erlauben.

Naturnähe: Zugang zu naturnahen Grünräumen fördert die geistige und körperliche Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Zudem erlaubt der Einsatz naturnaher Materialien wie Baumstämme, Geäst oder Pflanzen oder die Gestaltung von Wasserstellen Kindern, sich kreativ und vielfältig zu betätigen und dabei Spuren zu hinterlassen.

Zugang: Geeignete Spiel-, Rückzugs- und Verweilorte sind für Kinder leicht erreichbar und liegen in der Nähe des Wohnortes. Die hohe Verkehrsdichte in der Schweiz führt dazu, dass viele öffentliche Räume für Kinder nicht eigenständig erreichbar sind. Massnahmen wie Temporeduktion, Abbau von Sichthindernissen oder Kapazitätsbegrenzungen ermöglichen es Kindern, allein unterwegs zu sein. Dazu gehören auch sichere und kindergerecht ausgeschilderte Fuss- und Radwege.

Empfehlungen für eine kindgerechte Raumplanung

Zur Förderung einer kindgerechten Raumplanung spricht UNICEF Schweiz und Liechtenstein eine Reihe von Handlungsempfehlungen aus:

Expertinnen und Experten einbinden: In raumplanerischen Kommissionen und Fachgremien auch Personen berücksichtigen, die den Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen einnehmen können, wie beispielsweise die Kinder- und Jugendarbeit oder eine Kinderbeauftragte oder die Schulsozialarbeit.

Partizipation auf allen Planungsstufen berücksichtigen: Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sollte in den für sie relevanten Themenbereichen auf allen Planungsstufen umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, für jeden Prozessschritt eine passende Mitwirkungsform zu wählen.

Raum für Gestaltung: Projekte verstärkt in Etappen denken und gewisse Aspekte nicht fertig definieren, sondern zu einem späteren Zeitpunkt partizipativ angehen. Keine fixfertigen Infrastrukturen mehr umsetzen, sondern lebendige, organisch wachsende Freiräume zusammen mit Kindern und Jugendlichen formen.

Erfahrungen teilen: Umfragen haben ergeben, dass Raumplanende mit Partizipationserfahrung in Planungsvorhaben den Einbezug von Kindern und Jugendlichen positiver bewerten als Planende, die keine eigenen Erfahrungen mit Mitwirkungsprozessen gemacht haben. Darum ist es wichtig, Erfahrungen und Good-Practice-Beispiele innerhalb der Fachwelt zu teilen.

Mit dem Bewusstsein für komplexe Verfahren und Werkzeuge in der Raumplanung hat UNICEF Schweiz und Liechtenstein im Handbuch «Planung und Gestaltung von Kinderfreundlichen Lebensräumen» anhand von Checklisten die Kriterien einer kinderfreundlichen Raumplanung in den Berufsalltag sowie in die Verfahrensphasen der kommunalen Raumplanung eingebaut. In Ergänzung zum Handbuch hat UNICEF Schweiz und Liechtenstein eine Fallbeispielsammlung mit Best-Practice-Beispielen erstellt. In der Sammlung sind Anwendungen aus 48 Gemeinden in der Schweiz zusammengefasst, die aufzeigen, wie Kinderfreundlichkeit in der Praxis gelingen kann.

Beispiel: Thun BE – Kinder- und Jugendpartizipation in der Ortsplanungsrevision
Das Planungsamt der Stadt Thun sammelt gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen altersgruppenspezifische Informationen zu deren Bedürfnissen hinsichtlich der künftigen Gestaltung des Stadtraums.

Beispiel: Reinach BL – Generationenpark Mischeli
Dank der Mitwirkung aller Generationen bei der Planung des Areals entsteht ein vielseitiger, attraktiver Freizeit- und Erholungspark, der Möglichkeiten zum Spielen und Verweilen bietet.

Auch interessant:

«Wie Raumplanung von der Jugendarbeit profitiert» («Im Fokus»-Artikel vom 11.2.2022)

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