Raumplanung kann zum Minderheitenschutz beitragen

Dienstag, 19.02.2019
Der sparsame Umgang mit den Baulandreserven und die Notwendigkeit zur inneren Verdichtung der Siedlungen sind breiter Konsens. Dies zeigte die Diskussion um die kürzlich in der Volksabstimmung abgelehnte Zersiedelungsinitiative. Doch bei der Landnutzung sind die Interessen der Jenischen, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise nicht zu vergessen. Der Schweizer Verband für Raumplanung EspaceSuisse und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende haben deshalb die rechtlichen und raumplanerischen Bedingungen aufgearbeitet und präsentieren Empfehlungen, wie mehr Halteplätze für Fahrende geschaffen werden können.
Fahrender Junge auf Titelblatt von Magazin Raum & Umwelt 1-2019
Fahrender Junge auf Halteplatz in Basel. In: Dossier «Raum & Umwelt» 1-2019

Für ihre nomadische Lebensweise sind Jenische, Sinti und Roma auf Halteplätze angewiesen. Die Suche und langfristige Sicherung dieser Halteplätze sind massgeblich raumplanerische und rechtliche Aufgaben. Legitimiert werden diese durch das Übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und bundesrechtliche Grundlagen. So gibt das Raumplanungsgesetz (RPG) vor, dass die Planung sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten soll. Folglich sind die Kantone verpflichtet, in den kantonalen Richtplänen die Halteplatzfrage aufzunehmen. Verschiedene Kantone haben hierfür auch Konzepte erarbeitet. Ebenso sind die Gemeinden  angehalten, ihren Beitrag zu leisten, indem sie in ihren Nutzungsplanungen die räumlichen Voraussetzungen für Halteplätze schaffen.

«Die raumplanerischen Instrumente sind vorhanden, um Plätze zu realisieren. Es geht nun darum, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen», sagt Lukas Bühlmann, Direktor von EspaceSuisse.

Politscher Wille stärkt friedliches Zusammenleben

Um ein konstruktives Zusammenleben der Sesshaften mit den fahrenden Jenischen, Sinti und Roma zu ermöglichen, seien «Plätze für diese Menschen zu schaffen», sagt Christoph Neuhaus, Präsident der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende und Regierungspräsident des Kantons Bern. Auch sei das zeitlich beschränkte Verweilen auf Landwirtschaftsland, der sogenannte «spontane Halt», als ursprüngliche Form des Fahrens zentral. Neuhaus’ Fazit: «Wo ein politischer Wille ist, da gibt es auch Wege.»

Durch gute Beispiele voneinander lernen

Zwar bestehe «dringender Handlungsbedarf», sagt Simon Röthlisberger, der Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende: Es fehlten über 40 Durchgangsplätze für kurze Aufenthalte im Sommer, 25 Winterstandplätze und es müssten «mehr als eine Handvoll» grössere Plätze für ausländische Fahrende gebaut werden. «Aber es gibt bereits gute Beispiele zur raumplanerischen Sicherung, der Realisierung und dem Betrieb von Plätzen.» In der Publikation Raum & Umwelt ist deshalb diese gute Praxis aus verschiedenen Kantonen und Gemeinden aufgearbeitet. «Die Beispiele zeigen: die Herausforderungen sind für die Gemeinden und Kantone bewältigbar», so Röthlisberger.

EspaceSuisse und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende haben Empfehlungen formuliert, die sich an den Bund, die Kantone und Gemeinden sowie an die Jenischen, Sinti und Roma richten. So fordern die beiden Organisationen die Behörden auf, Grundstücke in ihrem Besitz auf die Eignung für Halteplätze hin zu überprüfen oder Zwischen- und Doppelnutzungen zu gewähren.

Die Publikation «Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma. Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Halteplätze. Raum & Umwelt. Dossiers zur Raumentwicklung, Februar 1/2019» steht unten zum Herunterladen bereit.

Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Barbara Jud, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Espace Suisse, Tel. 031 380 76 74
  • Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende, Tel. 031 552 13 10
  • Monika Zumbrunn, Kommunikationsverantwortliche bei EspaceSuisse, Tel. 031 380 76 62

Raum & Umwelt 1/2019 Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma

Raumplanungsverordnung

Stellungnahme von EspaceSuisse