2022 sind sieben Gemeinden neu dazugekommen, in drei Gemeinden sank der Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent. Damit ist gut jede 7. Gemeinde in der Schweiz vom Zweitwohnungsstopp betroffen. Dabei handelt es sich laut der Medienmitteilung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vom 31.3.2023 meist um alpine Gemeinden, aber auch um solche in den Voralpen und in der Nähe eines Sees.
7 Gemeinden sind neu in einem Verfahren über 20 Prozent:
Beinwil SO, Conthey VS, Jenaz GR, Mauraz VD, Monteceneri TI, Riva San vitale TI, Waldenburg BL
3 Gemeinden sind neu in einem Verfahren unter 20 Prozent:
Leissingen BE, Provence VD, Rodersdorf SO
Änderung bei der Berechnung
Basis für die Berechnungen des Zweitwohnungsanteils liefert das Wohnungsinventar des Bundesamts für Statistik (BFS). Auf Ende 2022 hat das BFS die Kriterien erweitert. Die Gemeinden müssen neu den gesamten Gebäudebestand melden und nicht nur die Wohnbauten. Vor allem einige Berggemeinden stellten laut Mitteilung des ARE fest, dass sich auch in solchen Gebäuden – zum Beispiel in Alphütten – Wohnungen befinden. Dienen diese der Alpwirtschaft, handelt es sich um Erstwohnungen. Werden sie als Ferienwohnungen genutzt, gelten sie als Zweitwohnungen. In Conthey VS und Jenaz GR erhöhte sich dadurch der Anteil Zweitgemeinden auf über 20 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema Zweitwohnungen finden Sie auf espacesuisse.ch sowie auf der Website des Bundesamts für Raumentwicklung ARE.