Erneuerbare Energie, Biodiversität und Zweitwohnungen in der UREK-N

Mittwoch, 23.08.2023
Im Hinblick auf die Herbstsession hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) verschiedene aus Sicht der Raumplanung wichtige Geschäfte beraten: der Mantel- und Beschleunigungserlass, der Gegenentwurf der Biodiversitätsinitiative und die Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes.
Lac de Toules VS (Foto: Barbara Jud, EspaceSuisse)

Beim sogenannten Mantelerlass (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, 21.047) hat sich die UREK-N mit den verbeibenden Differenzen befasst. Die Kommission habe einen Schritt Richtung Ständerat gemacht, wie es in der Medienmitteilung vom 22.8.2023 heisst. Dies geschieht allerdings in weiten Teilen zu Lasten des Naturschutzes. Eine Einschätzung aus Sicht der Raumplanung finden Sie in der Rubrik im Fokus.

Beim Beschleunigungserlass (23.051) ist die Kommission ohne Gegenantrag auf den Entwurf des Bundesrates für eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes eingetreten. Mit der Vorlage will der Bundesrat insbesondere die Verfahren für grosse Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse beschleunigen, ohne Abstriche am materiellen Natur- und Umweltschutzrecht.

Weiter hält die Kommission am Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative (22.025) fest. Dies nachdem der Ständerat nicht eingetreten ist (siehe News vom 19.6.2023). Die UREK-N schlägt in einem reduzierten Gegenentwurf vor, den Fokus unter anderem auf die bestehenden Biodiversitätsgebiete zu legen, heisst es in der Medienmitteilung. Das Landwirtschaftsgesetz müsste nicht geändert werden.

Ein weiteres Geschäft betrifft die Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes (parlamentarische Initiative Candinas, 20.456). Dabei hält die Kommission mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen an der ursprünglichen Version fest und lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab (siehe Medienmitteilung vom 16.8.2023). Dieser wollte zusätzliche Wohnungen nur dann zulassen, wenn diese als Erstwohnungen deklariert werden. Die Stellungnahme von EspaceSuisse zu diesem Geschäft finden Sie hier.

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