EspaceSuisse lehnt die RPG 2-Vorlage der UREK-S ab

Mittwoch, 08.09.2021
Der Entwurf der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S) zur 2. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) taugt nicht als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Zudem trägt die Vorlage nicht dazu bei, den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet zu stärken.
Alphütte auf der Wiese mit Blick in ein Tal
Foto: Simon Wälti, unsplash

Der Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) soll einerseits den Handlungsspielraum der Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzone erhöhen und andererseits als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dienen. Nach der Einschätzung von EspaceSuisse ist der Gesetzesentwurf jedoch ungenügend: Er zeigt zwar mit dem sogenannten Planungs- und Kompensationsansatz einen Weg auf, wie man kantonalen und regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen kann. Die am ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates vorgenommenen Änderungen gefährden jedoch den verfassungsmässig garantierten Trennungsgrundsatz klar. Die Anliegen der Landschaftsinitiative werden zwar teilweise berücksichtigt: So wird ein Planungsziel ins RPG aufgenommen, um die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone und den Umfang der versiegelten Flächen zu stabilisieren. Konkrete Bestimmungen, wie dieses Ziel erreicht werden soll, sowie griffige Sanktionsmöglichkeiten fehlen jedoch in der Vorlage.

Der Raumplanungsverband EspaceSuisse sieht die grösste Herausforderung der Raumentwicklung beim Klimawandel. Wichtig ist es, Klima und Natur zu schützen und die aktuellen Strategien des Bundesrates in den Bereichen Bodenschutz und Biodiversität konsequent umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch die RPG 2-Vorlage der UREK-S zu beurteilen.

EspaceSuisse setzt sich dafür ein, dass die notwendige Diskussion zum Bauen ausserhalb der Bauzone weitergeführt wird und äussert sich in seiner ausführlichen Stellungnahme inhaltlich zu den einzelnen Bestimmungen. Zusätzlich regt EspaceSuisse an, gesetzliche Grundlagen für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Raumplanung und für die Unterstützung von innovativen Projekten zu prüfen sowie das Thema Baukultur ins RPG aufzunehmen.

Die Stellungnahme von EspaceSuisse zur RPG 2-Vorlage der UREK-S finden Sie weiter unten als pdf.

Weitere Informationen zur Revision des Raumplanungsgesetzes erhalten Sie auf unserer Website:
espacesuisse.ch > Raumplanung > Rechtsgrundlagen > RPG 1 bzw. RPG 2

Landschaftsinitiative

Für die Trägerschaft der Landschaftsinitiative, die das Bauen ausserhalb der Bauzone stoppen will, genügt der indirekte Gegenvorschlag der UREK-S als Antwort auf ihre Volksinitiative nicht. Problematisch seien insbesondere die den Kantonen zugestandenen Bau- und Umnutzungsmöglichkeiten ausserhalb der Bauzone, wie es in einer Stellungnahme heisst.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verabschiedet und beantragt deren Ablehnung. Den Gesetzesentwurf der UREK-S unterstützt der Bundesrat, wie es in einer Medienmitteilung vom 1.9.2021 heisst.

Biodiversitätsinitiative

Gleichzeitig mit der Landschaftsinitiative haben die Umweltverbände im Herbst 2020 auch die Biodiversitätsinitiative eingereicht. Zu dieser hat der Bundesrat bereits im Frühjahr des laufenden Jahres einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in Vernehmlassung gegeben. In seiner Stellungnahme hat EspaceSuisse diese Revision begrüsst und insbesondere darauf hingewiesen, dass auch die Anliegen der Biodiversität und der Baukultur in den Zielen und Grundsätzen im RPG verankert werden sollten.

Die Stellungnahme von EspaceSuisse zur NHG-Revision finden Sie ebenfalls unten als pdf.

Revision RPG 2 Entwurf UREK-S Stellungnahme EspaceSuisse

Revision NHG Stellungnahme EspaceSuisse

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1