Kanton Solothurn muss Verdichtung stärker gewichten

Freitag, 26.10.2018
Auch der Kanton Solothurn hat seinen Richtplan überarbeitet und erfüllt nun die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) für einen haushälterischeren Umgang mit dem Boden. Der Kanton setzt neu auf eine Obergrenze für das Siedlungsgebiet. Die Gemeinden sollen ihre Reservezonen überprüfen und möglichst der Landwirtschaftszone zuweisen. Der Bundesrat hat den revidierten Richtplan genehmigt, verlangt aber Nachbesserungen.

Der Kanton Solothurn hat vor allem die Richtplankapitel «Raumkonzept Kanton Solothurn» und «Siedlungsgebiet und Bauzonen» neu ausgearbeitet. Sein Raumkonzept zeigt die Gesamtstrategie und bildet einen klaren Rahmen für die Richtplaninhalte. Im Kapitel «Siedlungsgebiet und Bauzonen» setzt der Kanton für den Zeithorizont von 20 bis 25 Jahren eine Obergrenze für das Siedlungsgebiet von 9027 Hektaren. Grundlage dafür bilden die heutigen Bauzonen und Reservezonen (Nichtbauzonen). Neue Einzonungen sind somit nur noch vereinzelt möglich.

Solothurn verlangt von seinen Gemeinden, kompakter innerhalb des Siedlungsgebiets zu bauen. Der Richtplan enthält zudem den Auftrag, die 477 Hektaren Reservezonen zu prüfen und sie mehrheitlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Der Grund: Die Reservezonen liegen oft ungünstig und eignen sich nicht als Bauzonen. Der Kanton ermöglicht zugleich Erweiterungen der Siedlungen an geeigneten Lagen. Der Bundesrat lobt dies, ist aber strenger, und schreibt: «Der Bundesrat führt mit seiner Genehmigung diesen Ansatz konsequent zu Ende und nimmt dazu verschiedene notwendige Änderungen in der Karte und im Richtplantext vor.»

Verdichtung noch mehr fördern

Im Solothurner Richtplan werden die Gemeinden beauftragt, in ihrer Ortsplanung die Möglichkeiten zur Verdichtung zu ermitteln und entsprechende Massnahmen auszuweisen. Nötig sind dafür etwa rechtliche Grundlagen, die es den Gemeinden erlauben, die Hortung von Bauland zu verhindern.

Nach Einschätzung des Bundesrats kommt der zentrale Grundsatz der Verdichtung im bereits bebauten Gebiet im Richtplan aber noch zu wenig zum Ausdruck. Der Bundesrat fordert den Kanton deshalb auf, innert Jahresfrist einen Vedichtungs-Planungsgrundsatz zu formulieren. Zudem muss er abklären, ob die für Einzonungen vorgesehenen Dichte-Richtwerte wirken oder anzupassen sind.

Solothurn ist nach Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden der 15. Kanton, dessen Richtplan die Vorgaben des RPG erfüllt.

Kantonale Richtpläne haben die Funktion, eine korrekte Bauzonendimensionierung sicherzustellen.

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