Luzerner Rückzonungsstrategie ist nicht zu streng

Freitag, 25.09.2020
Ein Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass der Kanton Luzern seine Rückzonungsstrategie zurückhaltend und pragmatisch umsetzt. Der Kanton hatte die Überprüfung aufgrund des Widerstands aus den Gemeinden in Auftrag gegeben.
Teaserbild der News zur Luzerner Rückzonungsstrategie
Auch die Luzerner Gemeinde Vitznau muss rückzonen. Quelle: H. Haag, EspaceSuisse

Die 2014 in Kraft gesetzte Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG 1) sieht unter anderem vor, überdimensionierte Bauzonen auf den Bedarf für 15 Jahre zu reduzieren. Diese Anforderung stellt eine Vielzahl von Kantonen und Gemeinden vor eine grosse Herausforderung. Insbesondere die Kantone sind bisweilen auch mit dem Vorwurf konfrontiert, eine zu strenge Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu verfolgen – so auch der Kanton Luzern. Dieser holte sich deshalb eine Zweitmeinung bei Dr. h. c. Lukas Bühlmann ein. 

Der Jurist und Raumplanungsexperte (und bis Ende 2019 Direktor von EspaceSuisse) kommt in seinem ausführlichen Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Luzerner Rückzonungsstrategie keineswegs zu streng sei – auch wenn die Rückzonungen die Grundeigentümer hart treffen mögen, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst. Die Annahme des Bevölkerungswachstums sei eher hoch, die Zahl der nötigen Rückzonungen deshalb eher tief.  

Zudem sei der Wille des Gesetzgebers bei der Teilrevision des RPG klar zum Ausdruck gekommen: Die Bauzonenreserven dürfen den Bedarf für 15 Jahre nicht überschreiten. Handlungsspielraum für situationsspezifische Lösungen ist zwar vorhanden, dieser bleibt aber relativ gering, wie das Rechtsgutachten bestätigt. 

Das vollständige Rechtsgutachten zur Rückzonungsstrategie des Kantons Luzern finden Sie hier und weitere Unterlagen zur Rückzonungsstrategie hier.

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