Noch immer fehlen in der Schweiz 80 bis 90 Stand- und Durchgangsplätze für fahrende Jenische, Sinti und Roma; zurzeit gibt es 47 Plätze. Der Mangel erschwere die rechtlich geschützte Lebensweise, heisst es in einer Medienmitteilung der Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende. Diese erhebt alle fünf Jahre die Situation bei den Halteplätzen. In der Pflicht stehen die Kantone und die Gemeinden, welche grundsätzlich für die Stand- und Durchgangsplätze zuständig sind. Für die Schaffung von Transitplätzen für durchreisende Roma aus dem Ausland hingegen koordiniert der Bund zusammen mit den Kantonen die Erarbeitung eines Konzeptes.
Das Bewusstsein für die Anliegen der Fahrenden sei heute in der Planung weit verbreitet, heisst es im «Standbericht 2021». Dies schlägt sich auch in den Planungsinstrumenten der Kantone nieder. Mit Ausnahme von drei Kantonen (AI, GR, TI) verfügen laut Bericht alle Kantone über Vorgaben in ihren Richtplänen für die Planung von Halteplätzen.
Arbeitshilfe für Kantone und Gemeinden
Das Dossier Raum & Umwelt 1/2019 von EspaceSuisse zeigt auf, wie Bund, Kantone und Gemeinden mit der Nachfrage nach Halteplätzen umgehen können. Die Arbeitshilfe erklärt die rechtlichen und raumplanerischen Rahmenbedingungen für Halteplätze. Sie ist in Zusammenarbeit mit der Stiftung Zukunft Fahrende Schweiz entstanden.
Das Raum & Umwelt 1/2019 «Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma» steht hier kostenlos zur Verfügung.