Was ist der rechtliche Stellenwert eines Masterplans?

Wir revidieren unsere Nutzungsplanung und möchten unsere Überlegungen insbesondere zum Ortszentrum fortsetzen. Für das betroffene Gebiet planen wir deshalb die Erarbeitung eines Masterplans. Bevor wir aber Mittel in dieses Vorhaben investieren, möchten wir gerne wissen, welchen rechtlichen Stellenwert ein solches Instrument hat.

In der Rubrik «Sie fragen – wir antworten» beantworten Juristinnen und Juristen von EspaceSuisse Fragen aus der Schweizer Rechtspraxis in der Raumplanung. Die Antwort auf obige Frage lautet:

Immer mehr Kantone fordern ihre Gemeinden dazu auf, über ihre künftige räumliche Entwicklung nachzudenken, sei dies mit strategischen Konzepten oder kommunalen Richtplänen. Die Gemeinden können aber auch einen Masterplan erarbeiten lassen: ein informelles Planungsinstrument, das eine Behandlung aller Aspekte erlaubt, die bei der Lösung eines Problems oder einer Aufgabe zu berücksichtigen sind, und das zudem wirtschaftliche, soziale, ökologische und andere Fragen umfassen kann. Typisch für einen Masterplan ist, dass er mehrere «Baustellen» und Probleme behandelt, die in die Zuständigkeit verschiedener Dienststellen oder Ämter fallen. Der Masterplan dient dazu, die Arbeiten der involvierten Akteure und Instanzen sektorenübergreifend zu koordinieren. Er klärt die strategischen Ausrichtungen der Raumplanung und gewährleistet damit die Kohärenz der öffentlichen und privaten Massnahmen.

Die Frage des rechtlichen Stellenwertes eines Masterplans könnte im kantonalen Recht geregelt werden. Soweit wir wissen, hat dies aber noch kein Kanton getan. Dieses Planungsinstrument hat somit bis anhin noch keine rechtsverbindliche Wirkung. Ebenso liegt zu dieser Frage noch keine Rechtsprechung vor.

Da es sich bei einem Masterplan um ein informelles Instrument handelt, fehlt eine präzise Definition. Meist hat er den Charakter eines strategischen Konzepts, aber er kann auch eher eine Art «Vor-Nutzungsplan» sein. Man kann jedoch sagen, dass es sich dabei um eine Absichtserklärung der involvierten Akteure handelt, die sich mit ihrer Unterschrift zur Umsetzung der vereinbarten Massnahmen verpflichten. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz dieser Absichtserklärung und ihre Chancen auf eine Realisierung deutlich steigen, wenn sie sorgfältig erarbeitet wird, auf einer gewissenhaften Interessenabwägung basiert, und die Anforderungen an eine umfassende Information und Mitwirkung erfüllt.

Rechtlich verbindlich wird ein Masterplan jedoch erst, wenn er (teilweise oder ganz) in ein formelles Planungsinstrument überführt wird. Auch ohne diese Überführung in ein formelles Planungsinstrument kann er jedoch ein gewisses Gewicht entfalten: Steht er nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung und zu den formellen Planungsinstrumenten, fliesst er bei Konflikten in die Interessenabwägung ein. Im Streitfall wird er einem Gericht als Argumentationshilfe bei der Beurteilung von Vorhaben dienen.

Quelle: Inforaum 1/2019

Raumplanungsverordnung

Stellungnahme von EspaceSuisse