Aus der Wintersession 2023

Mittwoch, 10.01.2024
Das neu gewählte Parlament diskutierte gewichtige Geschäfte mit Auswirkungen auf die Raumplanung und -entwicklung – Stichworte Weilerzone, Verkehr oder Beschleunigungserlass. Zudem schloss der Nationalrat das Kapitel Landschaftsinitiative, und der Ständerat wischte den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vom Tisch.
Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern, Franca Pedrazzetti

Die Umweltverbände hatten ihre Landschaftsinitiative (21.065) zwar bereits bedingt zurückgezogen (siehe Mitteilung), dennoch lieferte sich der Nationalrat nochmals eine hitzige Debatte zum Bauen ausserhalb der Bauzone (BaB). Die Initiative verhindere Entwicklungsmöglichkeiten der Wirtschaft, schimpfte Mitte-Rechts, während Links-Grün für ein Ja plädierte, falls die Initiative doch noch zur Abstimmung käme – was allerdings unwahrscheinlich ist: Ein Referendum gegen die 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; 18.077), die als indirekter Gegenvorschlag dient, war und ist nicht in Sicht. Wenig überraschend lehnte der Nationalrat die Initiative deutlich ab.
Auch in der Fachwelt sorgen die neuen Regelungen zum BaB für Diskussionen. EspaceSuisse trägt mit einer sachlichen Einordnung seinen Teil dazu bei.

Mit RPG 2 beschloss das Parlament auch eine Verwirkungsfrist ausserhalb der Bauzone: Illegale Bauten müssen nach 30 Jahren nicht mehr zurückgebaut werden. Damit stiess das Parlament ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichts um (siehe News vom 9.12.2022). Die Standesinitiative des Kantons Wallis (22.305), die genau dies forderte, ist damit bereits überholt und wurde vom Ständerat deshalb abgelehnt. Das Geschäft geht noch in den Nationalrat.

Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen (22.319), die in Weilerzonen – insbesondere in Baulücken – Neubauten erlauben will, unterstützt der Ständerat hingegen mit 23 zu 17 Stimmen. Während die Befürworter die geltenden Einschränkungen beim Bauen in Weilerzonen kritisieren, befürchten die Gegner, dass das Bild des historisch gewachsenen Weilers Schaden nimmt. Als nächstes beschäftigt sich der Nationalrat damit.

Nicht nur beim BaB wird gelockert, sondern auch im Siedlungsgebiet: Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (20.085) hat der Ständerat das Bauen in lärmbelasteten Quartieren erleichtert, um die Innenentwicklung zu fördern. Dabei bevorzugte er, nicht bei der Lärmquelle anzusetzen – insbesondere mit einer Temporeduktion auf den Strassen –, sondern bei den Lärmvorschriften. Baubewilligungen für Wohnungen können künftig erteilt werden, wenn eine kontrollierte Lüftung wie bei Minergiehäusern installiert ist. Erlaubt sind auch Wohnungen, wenn unter anderem bei mindestens einem lärmempfindlichen Raum die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die neuen Lärmvorschriften gehen damit weniger weit als die sogenannte Lüftungsfensterpraxis (siehe Motion Flach 16.3529) und weichen den Lärmschutz auf. Sie erfüllen laut Bundesrat Rösti zwei Aufträge des nationalen Massnahmenplans Lärm. Das Geschäft geht in den Ständerat.

Wir bleiben noch bei Lärm und Verkehr, wechseln aber zur Autobahn: Die A1 zwischen Bern und Zürich sowie zwischen Lausanne und Genf soll auf mindestens sechs Spuren ausgebaut werden. Der Ständerat folgte dem Nationalrat und hiess eine Motion (23.3346) von Nationalrat Erich Hess (SVP BE) gut. Gegen die Ausbaupläne über 5,3 Milliarden Franken (23.032), die das Parlament bereits in der Herbstsession beschlossen hatte, wurde das Referendum ergriffen.

Auch für den Ausbau der Bahninfrastruktur (23.055) hat der Ständerat Kredite gesprochen und zwar 350 Millionen Franken mehr als der Bundesrat beantragte (2,6 Mrd.) – dies um den regionalen Interessen beziehungsweisen dem Ausgleich der Regionen besser Rechnung zu tragen. Die kleine Kammer unterstützte grundsätzlich die langfristige «Perspektive Bahn2050».

Die Vorlage zum Programm Agglomerationsverkehr mit den Verpflichtungskrediten ab 2024 (23.033) ist unter Dach und Fach: Der Ständerat hat die letzte Differenz bereinigt. Der Bund wird somit 1,6 Milliarden Franken für die Realisierung von Verkehrsprojekten in Agglomerationen ausgeben. Rund ein Drittel davon ist für Projekte des Langsamverkehrs vorgesehen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Anfangs Session publizierte Bericht zur Mobilitätsentwicklung und deren Integration in die Sachpläne des Bundes (20.4660).

Nach über zwei Jahren mit intensiven Parlamentsdebatten ist der indirekte Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative (22.025) vom Tisch: Der Ständerat ist erneut nicht auf einen vom Nationalrat abgeschwächten Vorschlag eingetreten. Dieser sei zu wenig ausgegoren, so der Tenor in der kleinen Kammer. Zudem gebe es bereits genügend Mittel, um die Biodiversität zu verbessern (Stichwort Strategie und Aktionsplan Biodiversität). Die Volksinitiative fordert mehr Biodiversitätsflächen und mehr Gelder für den Schutz der darbenden Artenvielfalt. Wie schon der Nationalrat lehnte auch der Ständerat die Initiative der Umweltverbände ab, die nun voraussichtlich nächsten Sommer an die Urne kommt.

Angenommen hat der Ständerat allerdings eine Motion (23.4028) seines Mitglieds Peter Hegglin (Die Mitte ZG) zur Sicherung der Insektenbestäubung, insbesondere durch Bienen. Der Bundesrat wies den Vorstoss ab, da bereits mehrere Vorstösse zum Schutz von Insekten überwiesen wurden. Bundesrat Rösti wies in der Debatte zudem darauf hin, dass der Bundesrat im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative Ähnliches beantragt hatte, dieser jedoch vom gleichen Rat abgelehnt wurde.

Auch der Nationalrat steht hinter dem Neuanlauf des CO2-Gesetzes (22.061), das auf Anreize statt Verbote setzt. Bis 2030 soll der Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Der Nationalrat will mindestens 75 Prozent der Reduktion im Inland kompensieren; der Ständerat beschloss in der Herbstsession keine konkrete Zahl, sondern eine Reduktion «in erster Linie» im Inland. Einen Überblick über die wichtigsten bisherigen Beschlüsse finden Sie hier. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

Schliesslich hiess der Nationalrat mit einer Änderung des Energiegesetzes (23.051) den sogenannten Beschleunigungserlass mit 137 zu 56 Stimmen gut. Die Planungs- und Bewilligungsverfahren sowohl für Solar- und Wind- als auch für Wasserkraftwerke sollen gestrafft werden, um die Energieversorgung insbesondere im Winter zu sichern und die erneuerbare Energie zu fördern (siehe dazu auch «Im Fokus» vom 7.12.2023 zum Mantelerlass). Neu soll allein der Standortkanton den Bau und die Erweiterung von Anlagen bewilligen, die Standortgemeinden sollen aber  früh ins Verfahren miteinbezogen werden. Die Kantone können zudem eine Zustimmung der Gemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung machen. Nichts wissen wollte der Nationalrat von einer Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts sowie vom Bau neuer AKWs.

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