Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Dienstag, 23.10.2018
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat seinen Richtplan ans revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angepasst. Der Bundesrat hat diesen genehmigt. Der neue Richtplan stärkt zentrale und gut erschlossene Standorte und lenkt und die Entwicklung gegen innen. Der Kanton rechnet mit einem relativ starken Bevölkerungswachstum. Doch der Kanton hat gleichzeitig sehr viele Bauzonen. Sieben Gemeinden werden voraussichtlich Bauland auszonen müssen.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Richtplankapitel «Raumkonzept» und «Siedlung» grundlegend überarbeitet und weitere angepasst. Damit erfüllt der Richtplan nun die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG), wie der Bund mitteilte. Die Grundsätze zur Innenentwicklung und die Förderung der kommunalen Richtpläne stechen positiv hervor, wie der Bund lobte. Der Kanton hat den Willen, vorhandene Bauzonenreserven auszuschöpfen.

Appenzell Ausserrhoden wird stark durch die wirtschaftliche Dynamik in der Agglomeration St. Gallen/Bodensee beeinflusst. Das Raumkonzept im Richtplan trägt dem Rechnung, indem es die räumliche Entwicklung des Kantons prioritär auf die Wirtschaftsräume St. Gallen/Gossau und Rheintal/Bodensee ausrichtet.

Der Kanton Appenzell Ausserhoden geht von einem relativ starken Bevölkerungswachstum aus; er siedelt dieses zwischen dem mittleren und hohen Szenario des Bundes an.

Der Kanton legt sein Siedlungsgebiet auf einen Gesamtumfang von 1577 Hektaren fest. Er verbessert gleichzeitig die Verteilung des Siedlungsgebiets. Dies geschieht mit Kriterien für räumliche Umlagerungen und mit wenigen Erweiterungen der Siedlungen. In seiner Genehmigung hält der Bundesrat indes fest, dass solche Verschiebungen und Erweiterungen nur möglich sind, wenn der Gesamtumfang von 1577 Hektaren nicht erhöht wird. Der Kanton muss zudem seine Fruchtfolgeflächen (FFF) besser schützen, da sein FFF-Bestand nur noch wenig über dem Mindestmass gemäss  Sachplan FFF des Bundes liegt.

Auszonungen notwendig
Ausgehend von seiner eigenen Annahme zum Bevölkerungswachsum «Mittel-Plus» (+0.46 Prozent pro Jahr), lastet der Kanton Appenzell Ausserrhoden seine Bauzonen in 15 Jahren voraussichtlich zu 99,2 Prozent aus. Grundsätzlich gilt: Solange ein Kanton über zu grosse Bauzonen verfügt, muss er Neueinzonungen kompensieren. Der neue Ausserrhoder Richtplan macht hierfür Vorgaben. Insgesamt sieben Gemeinden haben im Jahr 2040 noch zu grosse Wohn-, Misch- und Kernzonen und müssen daher einen Auszonungsprozess starten. Diese Auszonungen werden nötig sein, um die vom Gesetz verlangte 100%ige Bauzonen-Auslastung zu erreichen.

Mittlerweile haben mit Appenzell Ausserrhoden und Solothurn insgesamt 15. Kantone einen Richtplan, der die Vorgaben des eidgenössischen RPG erfüllt.

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