Der Bundesrat scheint der Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft» (Landschaftsinitiative) grosse Chancen einzuräumen: Für ihn geht kein Weg an einem indirekten Gegenvorschlag vorbei. Die Initiative selber lehnt der Bundesrat ab, da er beim Vollzug Schwierigkeiten erwartet – insbesondere bei der geforderten Plafonierung der Anzahl Gebäude ausserhalb des Baugebietes, wie er in einer Mitteilung vom 18.12.2020 festhält. Das Kernanliegen der Initiative, die Stärkung des Trennungsgrundsatzes zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet, unterstützt der Bundesrat.
Der indirekte Gegenvorschlag muss sich gemäss Bundesrat an den folgenden vier Eckpunkten orientieren:
- Neue Ansätze auf Gesetzesstufe, um Kulturland zurückzugewinnen
- Neue Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen einzig mit substanzieller Kompensation
- Keine zusätzliche Ausnahmetatbestände beim Bauen ausserhalb der Bauzone
- Kein schweizweiter Automatismus mehr für die heutigen Ausnahmetatbestände ausserhalb der Bauzone
Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) berät zurzeit die zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2). Der Entwurf ist ebenfalls als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative geplant. Der Bundesrat behält sich jedoch vor, bis Ende Mai 2021 einen eigenen Gegenvorschlag zu erarbeiten – dies falls der Entwurf der UREK-S die vier, oben erwähnten Eckpunkte nicht spiegelt oder falls die Beratungen von RPG 2 im kommenden Frühling noch andauern.
Doppelinitiativen zum Schutz von Natur und Landschaft
Die Landschaftsinitiative hat eine Zwillingsschwester: die Biodiversitätsinitiative. Beide wurden von einer breiten Allianz von Natur- und Landschaftsschutzorganisationen lanciert. Auch für die Biodiversitätsinitiative will der Bundesrat einen Gegenvorschlag ausarbeiten (siehe News vom 10.12.2020).