Nationalrat verabschiedet RPG 2-Revision

Freitag, 16.06.2023
Die grosse Kammer will die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen stabilisieren und lehnt neue Ausnahmen für Umnutzungen landwirtschaftlicher Ökonomiegebäude ab. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.
Foto: Monika Zumbrunn, EspaceSuisse

Herzstück der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; 18.077) ist das Stabilisierungsziel: Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festlegen, wie sie die Anzahl Gebäude und die Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzone stabil halten wollen. Den sogenannten Gebietsansatz für nichtstandortgebunde Nutzungen will der Nationalrat – im Gegensatz zum Ständerat – auf das Berggebiet beschränken.

Der Nationalrat will auch nichts von einer erleichterten Umnutzung von Ställen und Scheunen zu Wohnzwecken wissen, wie es der Ständerat vorsah. Abgelehnt hat er auch neue Ausnahmen für angebaute Ökonomiegebäude; zu gross war die Sorge, sie könnten zu Mehrfamilienhäuser mitten im Grünen werden. Überraschend emotional setzte sich Bundesrat Albert Rösti für diese Lockerung ein – unter anderem mit dem Argument, Wohnungen in solchen Anbauten würden in der Folge nicht im Siedlungsgebiet Boden beanspruchen, was zum Landschaftsschutz beitrage.

Einig sind sich die Räte, dass landwirtschaftliche Bauten, die nicht mehr genutzt werden, abgebrochen werden sollen. Der Nationalrat will die sogenannte Abbruchprämie als Anreiz aber nur für rechtmässig erstellte Gebäude vorsehen.

Die RPG 2-Vorlage gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Schutzverbände. Das Initiativkomitee begrüsst die Entscheide des Nationalrats mehrheitlich. Nun müsse der Ständerat die Beschlüsse noch bestätigen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Eine Einschätzung der Beschlüsse der vorberatenden Kommission (UREK-N) vom 22.5.2023 finden Sie hier, ein «Im Fokus»-Artikel zu den aktuellen nationalrätlichen Entscheiden in der Sommersession folgt demnächst.

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