Neuer Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) ist in der Anhörung

Montag, 07.01.2019
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen dient dem Schutz der besten Landwirtschaftsböden, die durch die Siedlungsentwicklung vielerorts bedroht sind. Um die Sicherung dieser Böden in den Kantonen zu verbessern, haben drei Bundesämter den Sachplan FFF von 1992 überabeitet. Dabei sind sie den Empfehlungen einer Expertengruppe gefolgt, in denen Vertreter von Fachverbänden sowie von Bund und Kantonen einsitzen. Der neue Sachplan-Entwurf wurde nun zur Anhörung und Mitwirkung veröffentlicht.
Boden - Versiegelt schadet er der Natur

Mit dem überarbeiten Sachplan FFF werde vor allem der Umfang der Fruchtfolgeflächen und die Bodenqualität besser geschützt, schreibt der Bund. 18 Grundsätze halten fest, wie FFF langfristig gesichert, FFF-Inventare geführt sowie überbaute FFF kompensiert werden sollten und wie das Monitoring erfolgen soll. Der schweizweit zu sichernde Mindestumfang von 438’460 Hektaren an FFF und dessen Aufteilung auf die Kantone gelten wie bisher.

Kantone tragen die Verantwortung

In der Mitteilung erinnert der Bund daran, dass es vor allem Aufgabe der Kantone ist, via Richtplanung ihre Anteile an FFF zu sichern. Der Bund übernimmt aber eine Vorbildfunktion: «Gehen FFF wegen Bundesvorhaben verloren, kompensiert er diese beispielsweise durch Aufwertung geschädigter Böden – vorausgesetzt, die Kantone unterstützen ihn dabei.»

Die aktuellen Inventare der Kantone sind ab 2021 auf dem nationalen Geoportal einsehbar. Der Bund will alle vier Jahre eine Statistik zu den FFF aufbereiten. Unverändert bleibt die vierjährliche Berichterstattung der Kantone ans ARE zu den FFF-Inventaren. Um die kantonalen Praktiken zu vereinheitlichen, legt der Entwurf ausserdem fest, unter welchen Bedingungen die Kantone Spezialfälle wie Golfplätze, Obstanlagen etc. als FFF in ihre Inventare aufnehmen dürfen.

Die Expertengruppe sowie das jüngst abgeschlossene Nationale Forschungsprogramm 68 zum Thema Boden weisen darauf hin, dass über weite Flächen kaum Bodeninformationen vorliegen. Dies erschwert die Sicherung der FFF und schränkt die Verlässlichkeit der FFF-Inventare ein. Deshalb sollen die Kantone – gemäss Entwurf – nur dann Massnahmen zur Flexibilisierung des Sachplans ergreifen dürfen, beispielsweise FFF mit anderen Kantonen abtauschen, wenn verlässliche Bodeninformationen vorliegen. Kantone ohne solche Bodeninformationen sollen verpflichtet werden, eine Regelung für die Kompensation ihrer FFF einzuführen.

Die Anhörung der kantonalen Behörden und die Mitwirkung der Bevölkerung dauert bis 26. April 2019. Die Unterlagen finden Sie auf der ARE-Website.

Mehr zu den Hintergründen der Sachplan-Überarbeitung – und warum die FFF nicht Teil der Gesetzesrevision RPG-2 sind – finden Sie in unserer früheren News (2016).

Jetzt für den 14.6. anmelden:

Kongress 10 Jahre RPG 1