Richtplan OW: Genehmigung unter Vorbehalt

Freitag, 23.07.2021
Der Bundesrat hat den zweiten Teil des Richtplans des Kantons Obwalden genehmigt. Gewisse Vorbehalte machte er bei den Fruchtfolgeflächen und den Tourismus- und Freizeitnutzungen.

Der Kanton Obwalden verfügt nun über ein thematisch umfassendes, mit allen drei Staatsebenen abgestimmtes Raumentwicklungsinstrument, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Der Bund genehmigte letztes Jahr bereits die Teile Siedlung und Raumentwicklungsstrategie aufgrund des damals geltenden Einzonungsstopps in Zusammenhang mit der Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG 1). Dieser wurde am 24.6.2020 denn auch aufgehoben (siehe News).

Der Bundesrat hat den Richtplan punktuell geändert und mit gewissen Vorbehalten genehmigt. So muss der Kanton bei der nächsten Revision unter anderem eine Kompensationsregelung bei den Fruchtfolgeflächen vorweisen (siehe Prüfungsbericht vom 18.6.2021). Ebenfalls Vorbehalte machte er bei den raumstrategischen Festlegungen zu Tourismus- und Freizeitnutzungen, die immer auch auf das Bundesrecht und auf die verschiedenen räumlichen Interessen abgestimmt werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Objekt zum Ausbau der Bergstation auf dem Klein Titlis sistiert, welches in der Zwischenzeit durch den Kanton angepasst wurde. Zudem muss Obwalden geeignete Gebiete und Gewässerstrecken für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft im Richtplan bezeichnen.

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