Schlankere Verfahren bei Energieprojekten

Donnerstag, 18.11.2021
Eine neue Studie des Bundes macht Vorschläge, wie die Planung für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien vereinfacht und beschleunigt werden könnten. Zentral dabei: ein nationales Konzept und eingeschränkte Beschwerdemöglichkeiten.
Piktogramm zu Windturbinen
Quelle: Pixabay

Gegenwärtig dauern die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer elektrischer Energie (z. B. Wind- oder Wasserkraft) sehr lange; sie sind zudem komplex. Das Parlament hat bereits reagiert: Eine vom Nationalrat angenommene Motion (20.4268) verlangt beispielsweise für bestimmte Anlagen eine Positivplanung durch den Bund. Drei Bundesämter (ARE, BFE und BAFU) haben deshalb gemeinsam eine juristische Studie in Auftrag gegeben, um Vereinfachungen bei der Planung und der Bewilligung zu prüfen. Die Studie ist ab sofort auf der Webseite des Bundes verfügbar.

Die beiden beauftragen Juristen Heinz Aemisegger und Arnold Marti skizzieren in ihrer Studie unter anderem einen Vorschlag für ein effizienteres Bewilligungsverfahren zum Bau von Alternativenergieanlagen. Demnach soll der Bund mit einem nationalen Konzept eine Grundlage für die bedeutendsten Anlagen erarbeiten. Die Anlagen müssen anschliessend in den kantonalen Richtplänen festgesetzt werden, bevor im Rahmen eines kantonalen konzentrierten Plangenehmigungsverfahren die nötigen Bewilligungen erteilt werden können. Zentral dabei: Beschwerdeberechtigte können in einem einzigen Rechtsmittelzug ihre Einwände von den kantonalen Rechtsmittelinstanzen und vom Bundesgericht überprüfen lassen.

Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun auf Grundlage der Studie eine Gesetzesvorlage erarbeiten und im Januar 2022 in Vernehmlassung geben.

Gut zu wissen

Der Bundesrat hat am 25.9.2020 das überarbeitete Konzept Windenergie verabschiedet. Es dient den Planungs- und Projektträgern als Entscheid- und Planungshilfe und ist verbindlich für die Bundesstellen (siehe auch unsere News vom 29.9.2020).

Weitere Informationen rund um die kantonale Planung finden Sie auf unserer Website.

Neues Bundesgerichtsurteil zum Windpark Grenchenberg

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Vogelschutzverbänden teilweise gutgeheissen und den Umfang des Windparkprojektes auf dem Grenchenberg (SO) reduziert.

Hier finden Sie die Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Urteil 1C_573/2018 vom 24.11.2021.

Abonnentinnen und Abonnenten finden den zusammengefassten Entscheid in unserer Urteilssammlung.

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Die Siedlung als Landschaft