Umsetzung von RPG-1: Netzwerk zieht durchzogene Bilanz

Dienstag, 30.04.2019
Fünf Jahre hatten die Kantone Zeit, die verschärften Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG-1) umzusetzen. Kurz vor Ablauf der Frist am 30. April hat das Netzwerk Raumplanung – ein Zusammenschluss von rund 30 Organisationen aus Kulturland-, Landschafts- und Bodenschutz – eine erste Bilanz gezogen. Sie fällt durchzogen aus: Dass ein Paradigmenwechsel hin zur Innenentwicklung stattfindet, sei zwar erkannt. Aber es bleibe noch viel zu tun. Viele Kantone tun sich schwer mit der Mehrwertabgabe und dem Bodenschutz.

Für das Netzwerk Raumplanung ist die Mehrwertabgabe das Herzstück der Revision. Gewinnt ein Grundstück an Wert, weil zum Beispiel günstiges Landwirtschaftsland zu teurem Bauland wird, muss der Besitzer einen Teil dieses Mehrwerts abgeben. Wie viel, dürfen die Kantone selber bestimmen, das Minimum legt das RPG-1 bei 20% fest. Mit den Einnahmen sollen u.a. die anstehenden Auszonungen entschädigt werden.

Mehrwertausgleich: Umsetzung enttäuschend

Doch nur gerade sechs von 24 ausgewerteten Kantonen (nicht ausgewertet: GE und ZH) setzen das Instrument der Mehrwertabgabe sehr gut (BS) oder gut (GR, JU, NE, SH, SO) ein. indem sie ihren Handlungsspielraum ausnützen. So urteilt das Netzwerk in einer Medienmitteilung. Die grosse Mehrheit (12 Kantone) wählte eine bescheidene Abgabe, und sechs Kantone gar nur eine «minimalistische Abgabe» (BL, LU, NW, SZ, TG, ZG), wie das Netzwerk schreibt.  Die Kantone LU und SZ wurden – zusammen mit GE – wegen ihres Minimalismus bereits vom Bundesrat gerügt: Diese Kantone haben zwar rechtzeitig eine Mehrwertabgabe eingeführt, diese respektiert aber die Mindestvorgaben von RPG-1 nicht (vgl. auch unsere News zum Einzonungsstopp, 12.04.2019).

Vor allem bei der Einzonung von Grundstücken sei das Resultat enttäuschend: Drei Viertel der ausgewerteten Kantone legen die Mehrwertabgabe beim gesetzlichen Minimum (20%) fest. Eine griffigere Umsetzung haben hingegen viele Kantone aus freien Stücken bei der Mehrwertabgabe auf Um- und Aufzonungen gewählt.

Baulandmobilisierung: besser umgesetzt

Erfreulicher ist die Bilanz beim zweiten Kernstück von RPG-1, der Baulandmobilisierung. Laut dem Gesetz sollen Grundstücke, die als Bauzonen ausgewiesen sind, auch überbaut werden (Art. 15a RPG), und nicht etwa gehortet zwecks Spekulation oder einer guten Aussicht. Die Kantone müssen daher dafür sorgen, dass die Baulandreserven genutzt werden. Laut dem Netzwerk setzen alle ausgewerteten Kantone (22 Kantone) die Einführung dieses Instruments sehr gut (17) oder gut (5) um. Die Kantone stellen den Gemeinden ein vielfältiges Instrumentarium sowie Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine Kritik bleibt jedoch: «Oft bleiben die Vorgaben wie klare Fristen für die Bebauung jedoch unverbindlich.»

Revision der Richtpläne: Kulturlandschutz noch ungenügend

RPG-1 verlangt, dass die Kantone ihre Richtpläne an die bundesrechtlichen Vorgaben anpassen. Laut dem Netzwerk Raumplanung ist hier die Bilanz ordentlich, könnte aber besser sein: Zwar enthalten die neuen Richtpläne gute Massnahmen für die Verdichtung der Siedlungen. Jedoch bleibt der Schutz der wertvollsten Böden – der Fruchtfolgeflächen – ungenügend. Die Mindestmenge dieser wertvollen Böden sei nur in gut der Hälfte der ausgewerteten Kantone gesichert, schreibt das Netzwerk. Auch haben die Kantone teilweise zu grosse Gesamtsiedlungsgebiete definiert. Zudem werden bei Neueinzonungen der öffentliche Verkehr und die Strassenkapazitäten noch zu wenig berücksichtigt.

Forderung: Konsequenter zurückzonen und sanktionieren

Das Netzwerk Raumplanung fordert die Kantone und Gemeinden auf, zu grosse Bauzonen konsequenter zurückzuzonen und das Kulturland besser zu schützen. Der Bund seinerseits solle die Umsetzung von RPG-1 in den Kantonen überwachen und Verstösse sanktionieren.

Überblick Mehrwertausgleich und Baulandmobilisierung

EspaceSuisse hat die kantonalen Regelungen zum Mehrwertausgleich sowie zur Baulandmobilisierung in je einer Tabelle zusammengestellt. Die Tabellen werden laufend ergänzt.

>> Rubrik «Handlungsfelder der Innenentwicklung».

Ganze Medienmitteilung des Netzwerk Raumplanung

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