RPG 2-Revision in Schieflage

Dienstag, 28.06.2022
Die Gesetzesvorlage zum Bauen ausserhalb der Bauzone hat im Ständerat zu intensiven Diskussionen geführt. Das Ergebnis überzeugt leider nicht in allen Punkten. Nun liegt es am Nationalrat, die Vorlage wieder auf Kurs zu bringen.
Foto: Philipp Wüthrich, unsplash

Grundlage für die Beratungen bildete der Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) (18.077), der auch als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gelten soll (siehe News vom 2.6.2022). Obwohl diese Vorlage in die richtige Richtung ging, fand sie in der Kommission nur knappe Mehrheiten. Der verfassungsmässige Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen, wurde mit diversen Minderheitsanträgen gefährdet. Der Ständerat hat nun viele dieser, aus raumplanerischer Sicht problematischen Anträge angenommen. Dies führt zu einem widersprüchlichen Ergebnis: Der Ständerat will einerseits die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet stabilisieren. Das will auch die Landschaftsinitiative. Es ist zu begrüssen, dass dieses Stabilisierungsziel gar für versiegelte Flächen Eingang ins Gesetz gefunden hat. Andererseits lässt der Ständerat unzählige Ausnahmen und Mehrnutzungen zu, was unter dem Strich einer Verschlechterung im Vergleich zur aktuellen Situation gleichkommt und den Trennungsgrundsatz in Frage stellt.

Es liegt nun am Nationalrat, die Vorlage sorgfältig zu beraten und den Trennungsgrundsatz wieder zu stärken. Aktuell ist die Vorlage in der UREK des Nationalrats.

Eine ausführliche Einschätzung der aktuellen Vorlage finden Sie im Artikel in unserer Web-Rubrik «Im Fokus».

Antrag zum Bundesgerichtsentscheid Meikirch

Im Rahmen der Beratungen zu RPG 2 ging es auch um den Mehrwertausgleich: Ein Einzelantrag des St. Galler Ständerats Benedikt Würth verlangt die Anpassung von Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes: Die Kantone müssen lediglich einen Mehrwertausgleich bei Einzonungen und in der Höhe von 20 Prozent vorsehen. Das Ziel: die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts in den Fällen der Gemeinden Münchenstein BL und Meikirch BE korrigieren. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass erhebliche Mehrwerte auch bei Um- und Aufzonungen ausgeglichen werden müssen. Der Antrag von Ständerat Würth wurde einstimmig angenommen.

Weitere Ausführungen zum Bundesgerichtsentscheid Meikirch finden Sie im «Im Fokus»-Artikel.

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